Gemeinsam zum Ziel - Dritte Sitzung
Der Beteiligungsprozess "Gemeinsam zum Ziel" startete im Juni 2022 mit einem Onlinehearing einer interessierten Fachöffentlichkeit. Im November 2022 startete dann ein intensiver Austausch von Stakeholder*innen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in einer Arbeitsgruppe auf Bundesebene.
Das Modellprojekt ist durch das Projekt "Wegweiser Verfahrenslots*innen" an dem Prozess beteiligt und hat sich durch das Projekt "Inklusion jetzt!" zu den wesentlichen Themen der Arbeitssitzungen positioniert.
Einführung eines inklusiven Leistungskataloges
Hauptthema der Diskussionen des vorgelegten Arbeitspapieres des BMFSFJ war die Frage nach der Ausgestaltung des inklusiven Leistungskataloges. Ziel eines solchen Leistungskataloges sollte es sein, alle jungen Menschen und deren Familien die Chance zu geben, bedarfsgerechte Leistungen zu erhalten.
Das BMFSFJ legte im Wesentlichen drei Optionen vor:
- Die Beibehaltung der Trennung von erzieherischem Bedarf und Eingliederungshilfebedarf, welche offene Leistungskataloge bereithalten, ohne dass es zu einer Leistungsausweitung kommt mit Verweis auf das SGB IX Teil 2.
- Getrennte Leistungskataloge für Hilfen zur Erziehung und Leistungen der Eingliederungshilfe.
- Einführung eines einheitlichen offenen Leistungskataloges, der alle Hilfe- und Leistungsarten der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen zusammenführt. Es erfolgt eine fachliche Weiterentwicklung der Leistungen
Kontroverse Diskussionen - Ganzheitliche Leistungserbringung als Ziel
Die Optionen wurden kontrovers diskutiert, wobei vor allem Option 1 und 2 die für die Verwaltung eine erleichterte Umsetzung bedeuteten. Es wurde auch ins Feld geführt, dass diese beiden Optionen politisch einfacher durchzusetzen sein könnten.
In der Diskussion wurde jedoch deutlich untermauert, dass sich die inklusive Kinder- und Jugendhilfe nicht an der Umsetzbarkeit oder politischen Grenzen bemessen lassen muss, sondern daran, wie sich bedarfsgerechte Leistungs- und Hilfeangebote für die jungen Menschen und deren Familien weiterentwickeln können.
Option 3 wäre daher die konsequenteste Umsetzung des inklusiven Leitgedankens und die notwendige Folge aus der Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in das Sozialrecht.
Für das Modellprojekt bereitet Option 3 den einzig gangbaren Weg hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die bedarfsgerecht alle Lebenslagen junger Menschen in den Blick nehmen kann und passende Leistungsangebote entwickelt. Dies setzt voraus, dass auch im Sinne einer inklusiven Hilfeplanung Potentialorientiert auf die jungen Menschen und deren Familiensystem geblickt wird.