Gemeinsam zum Ziel - Vierte Sitzung
Die Erfahrungen aus den Bundesmodellprojekten: Inklusion Jetzt! und Verfahrenslots/-innen zeigen das große Engagement freier und öffentlicher Träger für die Umsetzung der inklusiven Hilfen. Diese ermöglichen es, auch an den Modellstandorten eine Passung zwischen den Bedarfen der jungen Menschen und der Ausgestaltung des Unterstützungssystems herzustellen. Die Finanzierbarkeit und der Fachkräftemangel sind oftmals zwei Gesichtspunkte, die gegen eine inklusive Umsetzung auf den Weg gebracht werden. Die Erfahrungen aus den Modellprojekten zeigen demgegenüber die Vorteile, wenn die jungen Menschen die Hilfen erfahren können, die sie benötigen, Geschwisterbeziehungen gemeinsam betrachtet werden und künstliche Abgrenzungen aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten der Systeme den Hilfen nicht mehr im Weg stehen. Oberste Prämisse ist die Gleichbehandlung aller jungen Menschen und Familien. Die Wege können nur durch die Praxiserfahrungen gegangen werden. Hierfür ist es notwendig, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen klar formuliert sind und die Umsetzung in ihren Schritten eindeutig beschrieben wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die inklusive Umsetzung nicht das hält, was die Prämisse der Gleichbehandlung erfordert und dass die Umsetzung eher zu Unklarheiten und Uneindeutigkeiten in der Zuständigkeit führt. Wichtig für eine Umsetzung ist es, die Perspektive und das Ziel in den Mittelpunkt zu stellen: Die Gelegenheit zu nutzen, ein einheitliches SGB VIII für alle jungen Menschen und Familien zu schaffen.
Schwerpunkte der Sitzung
Die vierte Sitzung bündelte verschiedene Themen und fokussierte neben dem Begleitrahmen des Beteiligungsprozesses die Schnittstellen von Eingliederungshilfe, Pflege und Kinder- und Jugendhilfe.
Begleitrahmen
Das Gesamtverfahren wird durch ein wissenschaftliches Kuratorium sowie ein Selbstvertretungsrat, ein Projekt zur Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe und das Projekt zur Folgenabschätzung begleitet. Im Mittelpunkt stehen vor allem die Konsequenzen des Reformprozesses und die damit verbundenen Handlungsbedarfe.
Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege
Handlungsempfehlungen, um die Leistungsinanspruchnahme für die rund 415.800 jungen Menschen und deren Familien zu verbessen. Die wichtigste Stellschraube ist vor allem die Entlastung der Angehörigen, die durch die Bekämpfung des Fachkräftemangels, Förderung von barrierefreiem Wohnen und anderer inklusiver Bildungsmöglichkeiten. Ebenso sind die Zugänge zu Leistungen zu erleichtern und ein multiprofessionelles, systemisches sowie familienorientiertes Case Management zu etablieren.
Diskussion der Arbeitsgruppe
Für die Umsetzung der Hilfen aus einer Hand bedarf es eine Vielzahl an Veränderungen in den bestehenden Systemen. So ist eine gemeinsame Planung von Hilfeprozessen sowie Übergängen zu regeln, die Finanzierungslogiken weiterzuentwickeln und die Frage zu klären, ob Verwaltungsgerichte oder Sozialgerichte für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe zuständig sein werden.
Im Fokus stand auch die Frage nach Fristen zum Übergang. Dabei ist hervorzuheben, dass vergangene Prozesse gezeigt haben, dass lange Übergangsfristen nicht zu einer verbesserten Auseinandersetzung mit den notwendigen Anpassungen führt.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie neben diesem Beitrag.