Onlineseminar IV - Chancen und Hürden der SGB VIII-Reform
Onlineseminar IV - Der aktuelle Referent*innenentwurf: Chancen und Grenzen aus Sicht der Lebenshilfe
Der aktuelle Referent*innenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen sieht neben Verbesserungen im Kinder- und Jugendschutz und mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien auch die verbindliche Weichenstellung für ein inklusives Leistungssystem der Kinder- und Jugendhilfe vor. Damit kommt der Gesetzgeber Forderungen nach, wie sie auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit langer Zeit stellt, etwa nach der Aufhebung der Schnittstellenproblematik. Aus Perspektive der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist es damit jedoch noch nicht getan, der Verband sieht die Belange junger Menschen und Eltern mit Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Stellungnahme zum Referent*innenentwurf als Orientierung
Zum Auftakt stellte die Referentin Helen Ghebremicael die Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe zum aktuellen Referent*innenentwurf der SGB VIII-Reform - mittlerweile Kabinettsentwurf - vor. Dabei stellte sie besonders heraus, dass die Lebenshilfe dem Entwurf grundsätzlich positiv gegenübersteht, jedoch noch nicht deutlich werde, wie sich die Inklusive Lösung konkret umsetzen lasse. Das Gesetz biete allerdings die Gelegenheit, die Kinder- und Jugendhilfe umfassend inklusiv auszugestalten.
Kleingruppenarbeit und viele Fragezeichen
Nach einer Austauschrunde in Kleingruppen diskutierten die Teilnehmenden über die Frage, über welches Qualifikationsprofil ein*e Verfahrentslots*in denn haben müsse. Schnell wurde deutlich, dass diese Aufgabe eine höchst anspruchsvolle ist, die sowohl umfassende Kenntnis der Landschaft der Kosten- und Hhilfeträgersysteme umfasst, als auch hohe Methoden- und Sozialkompetenz verlangt. Ebenso ist die Unabhängigkeit der Stelle zu unterstreichen, da diese nicht das ökonomische Handeln als Maxime haben sollte. Aus den Erfahrungen mit dem BTHG sollte gerlernt werden, so das Resummee, da besonders im Hinblick auf die unabhängigen Teilhabeberater*innen die Kompetenz für eine Rechtsberatung unbedingt gegeben sein sollte.
Im Prozess des Zusammenwachsens von Kinder- und Jugendhilfe und sogenannter Behindertenhilfe/Eingliederungshilfe ist es unbedingt notwendig, so der Grundtenor der Veranstaltung, dass auf Augenhöhe begegnet wird, um die optimalsten Angebote für die Kinder und Jugendlichen bereithalten zu können
Mit Blick auf den Kinderschutz zeigt die Diskussion, wie wichtig es ist, dass die Inobhutnahmestellen eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung haben.
Als Fazit der Veranstaltung kann man festhalten, dass die Chancen des neuen Gesetzes in der interdisziplinären Zusammenarbeit liegen und sich nur gemeinsam eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe verwirklichen lässt.