Online-Seminar XI
Aufgabe der Träger von Sozialleistungen nach dem SGB VIII und des SGB IX für Kinder mit Behinderungen ist es, Leistungen nahtlos so miteinander zu verknüpfen und aufeinander abzustimmen, als würden sie von einem Träger gewährt - wie aus einer Hand. Durch das Bundesteilhabegesetz ist mit dem Teilhabeplanverfahren ein Instrument eingeführt worden, um diese Abstimmung zu gewährleisten.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden ergänzende Regelungen eingeführt, um speziell die Schnittstellen von und die Übergänge der Kinder- und Jugendhilfe in andere Rechtskreise neu zu justieren. So die wechselseitige Beteiligung an Planungsverfahren (§ 10a Abs. 3 SGB VIII, § 36 Abs. 3 SGB VIII), die Regelungen zur Zusammenarbeit bei einem Zuständigkeitsübergang (§ 36b SGB VIII) sowie - ab 1.1.2024 - die Einführung der Verfahrenslosen (§ 10b SGB VIII) und - als letzte Ausbaustufe die - voraussichtliche - Zuständigkeit der Jugendämter auch für junge Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder Mehrfachbehinderungen ab dem 1.1.2028.
In unserem XI. Onlineseminar haben wir gemeinsam mit Prof. Dr. Arne von Boetticher (Fachhochschule Potsdam) die entsprechenden Regelungen in den Blick genommen, um sie auf ihre Praxisrelevanz und Umsetzbarkeit hin zu diskutieren. Nach einem fachlichen Input stellte sich Prof. von Boetticher den Fragen der Teilnehmenden, um im Gespräch mögliche Perspektiven für eine inklusive Leistungserbringung zu entwickeln.