Indexworkshop II
Die Teilnehmenden des Workshops befassten sich zwei Tage lang mit dem 'Index für Inklusion'. Als Ergebnis der intensiven Arbeit resultierte eine Praxishilfe, die mit Wirkindikatoren versehen wurden. Diese Praxishilfe entstand in enger Zusammenarbeit mit und unter Federführung von Prof. Dr. Thomas Meyer (DHBW Stuttgart). Sie ist Resultat der Auseinandersetzung mit dem ‚Index für Inklusion‘, der ursprünglich für die Schule (vgl. Booth/Ainscow 2002; Boban/Hinz 2003) und später für Kindertagesstätten (vgl. Booth et al. 2006), den Sport und Kommunen entwickelt wurde.
Leitfaden zum Einstieg
Die Praxishilfe ist kein ‚Index‘ sondern stellt Kernthemen zusammen, die bei der Implementierung des inklusiven Gedankens in Einrichtungen und Strukturen der ‚Hilfen zur Erziehung‘ Berücksichtigung finden sollten. Das vorliegende Papier hat nicht den Anspruch auf die vollumfängliche Darstellung relevanter Themen, sondern stellt einen ‚Leitfaden zum Einstieg‘ dar. Denn Inklusion ist ein Prozess, der einmal begonnen, die Einrichtung nachhaltig und dauerhaft verändert.
Inklusion bedeutet zuerst einen (bedingungslosen) Einbezug von Menschen mit Ausgrenzungserfahrung in die jeweils relevanten sozialen Systeme oder Zusammenhänge. Daraus resultiert die Notwendigkeit, dass die entsprechende Organisation "von vorne herein mit den jeweiligen Personen oder Personenkategorien ‚rechnet´, auf sie prinzipiell eingerichtet und eingestellt ist" (Kastl 2017). Inklusion ist weiterhin sowohl abhängig von als auch die Voraussetzung für gelingende soziale Lern- und Bewusstseinsbildungsprozesse, weswegen potenzielle Angebote immer auch die Möglichkeit zu (positiven) Begegnungen und Interaktionen beinhalten müssen. Angebote, die auf einen segregierenden Charakter, mithin auf eine Beibehaltung eines "Zwei-Gruppen-Denkens", setzen, sind nicht als inklusive Angebote zu verstehen.
Inklusion in den Hilfen zur Erziehung
Für das Modellprojekt hat sich ein weiter Inklusionsbegriff etabliert, der das Wahrnehmen und Anerkennen unterschiedlichster Bedarfe, die aus vielfältigen Lebenskontexten entstehen als Ausgangspunkt nimmt. Diesen sollte in einer partizipativen Weise entwicklungsfördernd entsprochen werden, um die Selbstbestimmung der Hilfesuchenden und Anspruchsberechtigten zu unterstützen. Den Kinderschutz als Maxime gilt es Gefahren für ein gelingendes Heranwachsen abzuwehren, gleichzeitig aber die Eltern und Personensorgeberechtigen in den Prozess mit einzubeziehen. Inklusion als teilhabeermöglichendes Paradigma hat bezogen auf erzieherische Hilfen immer abzuwägen zwischen hochspezialisierten Angeboten und sozialräumlicher Perspektive, wobei der Wille der Hilfesuchenden oberste Priorität hat.