Praxisworkshop VI - Kinderschutz inklusiv
Dies betrifft unter anderem die Anforderungen an die "Insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkräfte", was explizit in § 8a Absatz 4 SGB VIII formuliert wird. Auch Mitarbeitende und Leitungskräfte von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sind vor die Herausforderungen gestellt, den eigenen Horizont zu erweitern und bei Kindern und Jugendlichen mit anderen oder bisher unbekannten Bedingungen das Wohl und die Sicherheit zu gewährleisten. Dies muss sich sowohl in den Schutzkonzepten der Einrichtungen, als auch in der operativen Alltagspraxis widerspiegeln. Was es bedarf, den spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen gerecht zu werden soll im Praxisworkshop VI von unterschiedlichen Seiten thematisiert werden.
Folgende Fragen stehen im Rahmen des Praxisworkshops im Mittelpunkt:
- Welche Hinweise kann der aktuelle Forschungsstand zum Kinderschutz von Kindern mit Beeinträchtigungen für die Weiterentwicklung von inklusiven Schutzkonzepten bieten?
- Welche Bedeutung haben Kommunikation, Interaktion und Prävention im Rahmen des inklusiven Kinderschutzes und wie kann es gelingen, diesen gerecht zu werden?
- Welche Bedingungen müssen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen werden, um den erweiterten Anforderungen gerecht zu werden?
- Welche Bedeutung spielt die Ausbildung der insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkräfte in diesem Zusammenhang?
- Gibt es bereits Best-Practice-Beispiele für inklusive Schutzkonzepte und deren Umsetzung? Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an die Projektbeteiligten. Eingeladen sind die Fachkräfte der Erziehungs- und Eingliederungshilfe aus den jeweiligen Modellstandorten sowie die Vertreter*innen aus Wissenschaft und Praxis, die dem Projektbeirat und der Steuerungsgruppe angehören.