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Inklusion Jetzt! SGB VIII-Reform

SGB VIII-Reform

Auf dem Weg zu einem inklusiven SGB VIII wurden bereits wichtige Reformschritte umgesetzt – weitere wichtige Schritte stehen noch aus. Diese Seite bietet einen Überblick über aktuelle und vergangene Entwicklungen.

SGB VIII-Reform

Worum geht es bei der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?

Die Transformation hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist ein zentraler Reformprozess, der darauf abzielt, allen Kindern und Jugendlichen — unabhängig von Behinderung oder sozialer Benachteiligung — die gleichen Chancen auf Teilhabe und Förderung zu bieten. Dieser Prozess folgt dem Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Ziel, die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche zu einem inklusiven Unterstützungssystem zusammenzuführen.

Konkret geht es dabei um etwa 440.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland, die von einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung betroffen sind. Bislang umfasst das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) lediglich die Zuständigkeit für etwa 140.000 Kinder mit einer (drohenden) seelischen Behinderung. Etwa 300.000 Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung erhalten bisher Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX).

Diese Unterscheidung anhand der Art der Behinderung wird der Lebensphase "Kindheit und Jugend" nicht gerecht. Aufgrund ihrer Entwicklungsdynamik ist eine klare Abgrenzung der individuellen Bedarfe und eine trennscharfe Zuordnung zu einem Leistungssystem oft nicht möglich, dies u.a. auch dann nicht, wenn Mehrfachbehinderungen vorliegen. Dies führt zu Definitions- und Abgrenzungsproblemen, die Zuständigkeitskonflikte sowie einen erheblichen bürokratischen Aufwand bei der Leistungsgewährung nach sich ziehen und die Leistungserbringung verzögern. Eine gut ausgestaltete inklusive Kinder- und Jugendhilfe würde diese Herausforderungen beseitigen.

Ein Blick zurück: Der Weg zum inklusiven Kinder- und Jugendhilferecht

Seit 2009 wird auf Bundesebene in wechselnden Regierungsbündnissen an der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven Leistungssystem gearbeitet — auch im Dialog und unter Beteiligung von Wissenschaft und Praxis, Ländern und Kommunen und Betroffenen.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) aus dem Jahr 2021 erfolgte die grundlegende Weichenstellung für die inklusive Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts. Im Gesetz ist ein dreistufiger Reformprozess mit klarem Zeithorizont beschrieben. Die Reformstufen eins und zwei sind dabei direkt im KJSG angelegt. Für die Umsetzung der dritten Reformstufe ist ein weiteres Bundesgesetz erforderlich. Dieses soll bis 1. Januar 2027 beschlossen sein und zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Mit dem Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) aus dem Jahr 2024 sollte die strukturelle Zusammenführung der beiden Leistungssysteme (SGB VIII und SGB IX) umgesetzt werden. Das Gesetzgebungsverfahren konnte in der 20. Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden. Die notwendige rechtliche Grundlage steht weiterhin aus.

Ein Blick nach vorne: Unsere Erwartungen zur Umsetzung der dritten Reformstufe

Nachdem das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der dritten Reformstufe in der 20. Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden konnte, sehen wir es in der Verantwortung der Bundesregierung der 21. Legislaturperiode, den begonnenen Prozess weiterzuverfolgen und das Reformvorhaben auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs abzuschließen. Der Zeitplan ist eng und dessen fristgerechte Umsetzung erfordert jetzt die Kraftanstrengung aller beteiligten Akteure. Der Entwurf zum IKJHG aus der 20. Legislaturperiode enthält zahlreiche zu begrüßende Ansätze, an denen angeknüpft werden sollte.

Unter anderem an folgenden Stellen sehen wir aber die dringende Notwendigkeit zur Nachbesserung:

  • Die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen ist mit einem eigenen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung weiter zu stärken.
  • Die Reform muss eine qualitative Weiterentwicklung für die bedarfsgerechte Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung darstellen und darf nicht hinter der aktuell gültigen Rechtslage zurückfallen. Wir befürchten, dass die Übertragung der Wesentlichkeit aus dem SGB IX in das SGB VIII zu einer Einschränkung des Leistungszugangs führt. Eine Verschlechterung der Rechtsposition freier Träger der Eingliederungshilfe im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage im SGB IX könnte zudem Qualitätseinbußen nach sich ziehen und die Versorgungssicherheit gefährden. Die Vorgaben des §§ 123 ff. SGB IX sind daher in das SGB VIII zu überführen.
  • Die Umsetzung der dritten Reformstufe darf nicht das Ende der gesetzgeberischen Bemühungen zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sein. Auch wenn damit der im KJSG angelegte Prozesse beendet wird, so müssen weiterhin wesentliche Kraftanstrengungen — sowohl in der Praxis als auch im Rahmen der Gesetzgebung — unternommen werden, damit Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe tatsächlich gelingen kann. Die Zusammenführung der Rechtsansprüche für alle Kinder und Jugendlichen in vorrangiger Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe ist eine notwendige, aber keineswegs eine hinreichende Bedingung für die Entwicklung eines inklusiven Hilfesystems. Dieser Prozess darf nicht mit der geplanten Verwaltungsstrukturreform enden.

Stellungnahmen, Positionierungen und Zwischenrufe zum Gesetzgebungsverfahren

05.03.2025 Stellungnahme

Appell an die Bundespolitik: Perspektive bieten – Verantwortung übernehmen

Den Rahmen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe weiter gestalten. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Appell an die Bundespolitik: Perspektive bieten – Verantwortung übernehmen'

11.12.2024 Stellungnahme

Zwischenruf der Verbände: Los geht es! Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg bringen

Erneuter Zwischenruf der Fachverbände für Erziehungshilfe in Deutschland (AFET, BVkE, EREV und IGfH) für das Recht junger Menschen auf gesellschaftliche Teilhabe. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Zwischenruf der Verbände: Los geht es! Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg bringen'

12.11.2024

Appell an die Bundespolitik: Verantwortung übernehmen! Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe noch in dieser Legislaturperiode verabschieden

Das Ende der Koalition darf nicht das Ende einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sein. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Appell an die Bundespolitik: Verantwortung übernehmen! Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe noch in dieser Legislaturperiode verabschieden'

14.10.2024

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)

Stellungnahme des Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF Gesamtverein), des SKM-Bundesverband e.V. (SKM), des Bundesverbandes Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V. (BVkE) und des Evangelischen Erziehungsverband e.V. (EREV) Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)'

02.10.2024 Stellungnahme

Stellungnahme des BVkE zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Stellungnahme des BVkE zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Stellungnahme des BVkE zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe'

15.12.2023 Positionspapier

Prüfsteine für ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht

Vor dem Hintergrund des zu erwartenden Gesetzgebungsprozesses formulieren die Geschäftsführungen der Erziehungshilfefachverbände Deutschlands 15 Prüfsteine für ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Prüfsteine für ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht'

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