Die Transformation hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist ein zentraler Reformprozess, der darauf abzielt, allen Kindern und Jugendlichen — unabhängig von Behinderung oder sozialer Benachteiligung — die gleichen Chancen auf Teilhabe und Förderung zu bieten. Dieser Prozess folgt dem Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Ziel, die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche zu einem inklusiven Unterstützungssystem zusammenzuführen.
Konkret geht es dabei um etwa 440.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland, die von einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung betroffen sind. Bislang umfasst das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) lediglich die Zuständigkeit für etwa 140.000 Kinder mit einer (drohenden) seelischen Behinderung. Etwa 300.000 Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung erhalten bisher Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX).
Diese Unterscheidung anhand der Art der Behinderung wird der Lebensphase "Kindheit und Jugend" nicht gerecht. Aufgrund ihrer Entwicklungsdynamik ist eine klare Abgrenzung der individuellen Bedarfe und eine trennscharfe Zuordnung zu einem Leistungssystem oft nicht möglich, dies u.a. auch dann nicht, wenn Mehrfachbehinderungen vorliegen. Dies führt zu Definitions- und Abgrenzungsproblemen, die Zuständigkeitskonflikte sowie einen erheblichen bürokratischen Aufwand bei der Leistungsgewährung nach sich ziehen und die Leistungserbringung verzögern. Eine gut ausgestaltete inklusive Kinder- und Jugendhilfe würde diese Herausforderungen beseitigen.