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Inklusion Jetzt! SGB VIII-Reform

SGB VIII-Reform

Auf dem Weg zu einem inklusiven SGB VIII wurden bereits wichtige Reformschritte umgesetzt – weitere wichtige Schritte stehen noch aus. Diese Seite bietet einen Überblick über aktuelle und vergangene Entwicklungen.

SGB VIII-Reform

Worum geht es bei der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?

Die Transformation hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist ein zentraler Reformprozess, der darauf abzielt, allen Kindern und Jugendlichen — unabhängig von Behinderung oder sozialer Benachteiligung — die gleichen Chancen auf Teilhabe und Förderung zu bieten. Dieser Prozess folgt dem Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Ziel, die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche zu einem inklusiven Unterstützungssystem zusammenzuführen.

Konkret geht es dabei um etwa 440.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland, die von einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung betroffen sind. Bislang umfasst das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) lediglich die Zuständigkeit für etwa 140.000 Kinder mit einer (drohenden) seelischen Behinderung. Etwa 300.000 Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung erhalten bisher Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX).

Diese Unterscheidung anhand der Art der Behinderung wird der Lebensphase "Kindheit und Jugend" nicht gerecht. Aufgrund ihrer Entwicklungsdynamik ist eine klare Abgrenzung der individuellen Bedarfe und eine trennscharfe Zuordnung zu einem Leistungssystem oft nicht möglich, dies u.a. auch dann nicht, wenn Mehrfachbehinderungen vorliegen. Dies führt zu Definitions- und Abgrenzungsproblemen, die Zuständigkeitskonflikte sowie einen erheblichen bürokratischen Aufwand bei der Leistungsgewährung nach sich ziehen und die Leistungserbringung verzögern. Eine gut ausgestaltete inklusive Kinder- und Jugendhilfe würde diese Herausforderungen beseitigen.

Ein Blick zurück: Der Weg zum inklusiven Kinder- und Jugendhilferecht

Seit 2009 wird auf Bundesebene in wechselnden Regierungsbündnissen an der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven Leistungssystem gearbeitet — auch im Dialog und unter Beteiligung von Wissenschaft und Praxis, Ländern und Kommunen und Betroffenen.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) aus dem Jahr 2021 erfolgte die grundlegende Weichenstellung für die inklusive Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts. Im Gesetz ist ein dreistufiger Reformprozess mit klarem Zeithorizont beschrieben. Die Reformstufen eins und zwei sind dabei direkt im KJSG angelegt. Für die Umsetzung der dritten Reformstufe ist ein weiteres Bundesgesetz erforderlich. Dieses soll bis 1. Januar 2027 beschlossen sein und zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Mit dem Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) aus dem Jahr 2024 sollte die strukturelle Zusammenführung der beiden Leistungssysteme (SGB VIII und SGB IX) umgesetzt werden. Das Gesetzgebungsverfahren konnte in der 20. Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden. Die notwendige rechtliche Grundlage steht weiterhin aus.

Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Der Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) wurde am 23. April 2026 vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht. Zugleich wurde die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet.

Ziele der Reform 

1. Die Kinder- und Jugendhilfe handlungsfähig und zukunftsfest machen

Angesichts steigender und komplexerer Unterstützungsbedarfe sowie begrenzter Ressourcen sollen die Strukturen des Hilfesystems entlastet und effizienter gestaltet werden. Hierzu sieht der Entwurf insbesondere einen Vorrang infrastruktureller Unterstützungsleistungen sowie regulärer Angebote vor. Zudem sollen Bürokratie und Schnittstellenprobleme reduziert werden.

2. Inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe

Ein zentrales Reformziel ist die Entwicklung eines inklusiven Hilfesystems. Der Entwurf orientiert sich dabei an den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Anspruch einer ganzheitlichen Förderung, die Teilhabe ermöglicht und Selbstbestimmung stärkt. Künftig sollen Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden. Dadurch sollen Zuständigkeitskonflikte abgebaut, Hilfen leichter zugänglich gemacht und Familien entlastet werden.

Der Entwurf knüpft dabei weitgehend an den Entwurf zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) aus der 20. Legislaturperiode an. Gleichzeitig tritt die Zielsetzung einer strukturellen Sicherung der Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe deutlich stärker in den Vordergrund.

Einschätzung der Fachverbände

Die Verbände BVkE und EREV haben zum Referentenentwurf Stellung genommen. Die Stellungnahmen finden Sie unter "Veröffentlichungen".

Weiteres Gesetzgebungsverfahren

Nach Abschluss der Länder- und Verbändebeteiligung wird der Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause erwartet. Anschließend beginnt das parlamentarische Verfahren.

Stellungnahmen, Positionierungen und Zwischenrufe zum Gesetzgebungsverfahren

05.03.2025 Appell

Appell an die Bundespolitik: Perspektive bieten – Verantwortung übernehmen

Den Rahmen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe weiter gestalten. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Appell an die Bundespolitik: Perspektive bieten – Verantwortung übernehmen' (öffnet in neuem Fenster oder Browser-Tab/ open in new window)

11.12.2024 Stellungnahme

Zwischenruf der Verbände: Los geht es! Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg bringen

Erneuter Zwischenruf der Fachverbände für Erziehungshilfe in Deutschland (AFET, BVkE, EREV und IGfH) für das Recht junger Menschen auf gesellschaftliche Teilhabe. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Zwischenruf der Verbände: Los geht es! Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg bringen' (öffnet in neuem Fenster oder Browser-Tab/ open in new window)

12.11.2024 Appell

Appell an die Bundespolitik: Verantwortung übernehmen! Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe noch in dieser Legislaturperiode verabschieden

Das Ende der Koalition darf nicht das Ende einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sein. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Appell an die Bundespolitik: Verantwortung übernehmen! Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe noch in dieser Legislaturperiode verabschieden' (öffnet in neuem Fenster oder Browser-Tab/ open in new window)

14.10.2024 Stellungnahme

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)

Stellungnahme des Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF Gesamtverein), des SKM-Bundesverband e.V. (SKM), des Bundesverbandes Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V. (BVkE) und des Evangelischen Erziehungsverband e.V. (EREV) Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)' (öffnet in neuem Fenster oder Browser-Tab/ open in new window)

02.10.2024 Stellungnahme

Stellungnahme des BVkE zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Stellungnahme des BVkE zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Stellungnahme des BVkE zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe' (öffnet in neuem Fenster oder Browser-Tab/ open in new window)

15.12.2023 Positionspapier

Prüfsteine für ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht

Vor dem Hintergrund des zu erwartenden Gesetzgebungsprozesses formulieren die Geschäftsführungen der Erziehungshilfefachverbände Deutschlands 15 Prüfsteine für ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Prüfsteine für ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht' (öffnet in neuem Fenster oder Browser-Tab/ open in new window)

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