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  • Positionspapier der Bundesfachverbände für Erziehungshilfen zur Strukturreform des SGB VIII
16.04.2026

Positionspapier der Bundesfachverbände für Erziehungshilfen zur Strukturreform des SGB VIII

Zur Strukturreform des SGB VIII – Inklusion, Steuerung und Rechtsanspruch

Erschienen am:

16.04.2026

Herausgeber:
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
Karlstr. 40
79104 Freiburg
+49 761 200 -756 oder -769
+49 761 200 -756 oder -769
bvke@caritas.de
www.bvke.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Die Bundesfachverbände für Erziehungshilfen begrüßen die Zielsetzung des Referentenentwurfs zur Strukturreform des SGB VIII, die Kinder- und Jugendhilfe stärker inklusiv, präventiv und sozialräumlich auszurichten. Gleichzeitig sehen sie in der konkreten Ausgestaltung erhebliche fachliche und rechtliche Klärungsbedarfe.

Im Zentrum der Kritik steht eine grundlegende Verschiebung der Systemlogik: Statt der individuellen Bedarfsermittlung als Ausgangspunkt droht eine stärkere Orientierung an vorhandenen Angebotsstrukturen. Damit besteht die Gefahr, dass sich der Zugang zu Hilfen zunehmend an bestehenden Angeboten ausrichtet - und nicht mehr konsequent am Bedarf junger Menschen.

Besonders kritisch bewerten die Verbände die vorgesehene Vorrangstellung infrastruktureller Leistungen sowie die damit verbundene mögliche Einschränkung der Hilfe- und Leistungsplanung. Diese ist jedoch ein zentrales Instrument zur Sicherstellung passgenauer Hilfen und zur Beteiligung der Betroffenen.

Auch die geplanten Regelungen zur Jugendsozialarbeit, zur Eingliederungshilfe sowie zur Bildungsassistenz werfen fachliche Fragen auf. Es besteht das Risiko, dass komplexe individuelle Bedarfslagen nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden. Zudem bleiben zentrale Aspekte wie Qualitätsstandards, Finanzierung und rechtliche Klarheit unzureichend geregelt.

Die Bundesfachverbände betonen daher: Infrastrukturelle Angebote können individuelle Hilfen sinnvoll ergänzen, dürfen diese jedoch nicht ersetzen. Der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Leistungen muss uneingeschränkt erhalten bleiben.

Forderungen im Überblick

  • Sicherung der individuellen Bedarfsermittlung als Ausgangspunkt jeder Hilfe
  • Erhalt und Stärkung der Hilfe- und Leistungsplanung
  • Keine Vorrangstellung infrastruktureller Angebote gegenüber individuellen Hilfen
  • Klare gesetzliche Definitionen und bundeseinheitliche Mindeststandards
  • Verlässliche Regelungen zu Finanzierung und Vertragsrecht

Fazit

Die Reform entscheidet darüber, ob die Kinder- und Jugendhilfe ein bedarfsorientiertes Unterstützungssystem bleibt oder sich zu einem angebotsgesteuerten System entwickelt. Aus Sicht der Fachverbände ist klar: Individuelle Bedarfe müssen weiterhin im Mittelpunkt stehen.

  • Ansprechperson
Stephan Hiller
Stephan Hiller
Geschäftsführung
0761 200-760
0761 200-760
stephan.hiller@caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

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PDF | 145,4 KB

Inklusion, Steuerung und Rechtsanspruch

Die vorliegende Kurzpositionierung versteht sich als übergreifende Einordnung zentraler Aspekte. Ausführliche Stellungnahmen erfolgen gesondert durch die einzelnen Bundesfachverbände für Erziehungshilfen.
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