Mit dem Regierungsentwurf zum Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (1. KJHSRG) soll das "aufgabenspezifische Kompetenzerfordernis" gestärkt werden. Personelle Anforderungen sollen stärker nach Aufgaben und Funktionen bestimmt werden. In der Begründung heißt es: "Je anspruchsvoller die betreffenden Aufgaben, umso höhere Anforderungen sind an die jeweilige Qualifikation des hierfür zuständigen Personals zu stellen und umgekehrt” (BT-Drs. 21/8274 vom 30.09.2026, S. 36).
Wir sehen hier dringenden Änderungsbedarf
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Das Fachkräftegebot und die Fachkräftekataloge der Länder dürfen nicht durch ein funktionsbezogenes Kompetenzmodell unterlaufen werden.
Sozial- und heilpädagogische Arbeit ist nicht beliebig funktional zerlegbar. Beziehungsgestaltung, Beobachtung, Einschätzung, Intervention und Reflexion greifen immer ineinander. Auch vermeintlich einfache Alltagssituationen sind immer auch pädagogische, diagnostische, rechtliche Situationen und können auch kinderschutzbezogene Bedeutung erhalten. Eine dauerhafte Aufteilung in Funktionen gefährdet Kinder und Jugendliche und ihre Bildungs- wie Lebensbiografien, professionelle Zusammenhänge und begünstigt De-Professionalisierung. Denn es besteht die Gefahr, dass Aufgaben mit hoher pädagogischer, rechtlicher und kinderschutzbezogener Verantwortung Personen übertragen werden, deren Qualifikation nicht auf die Komplexität des gesamten Arbeitsfeldes vorbereitet.
- Berufliche Qualifikation muss Ausgangspunkt professioneller Arbeit bleiben.
Geregelte Ausbildungs- und Prüfungswege sichern überbetriebliche Standards, Vergleichbarkeit, Transparenz und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ausbildung von Erzieher:innen, Heilerziehungspfleger:innen und Heilpädagog:innen an Fachschulen und Fachakademien sowie Studiengänge für Soziale Arbeit / Kindheitspädagogik/ Erziehungswissenschaft/ Heilpädagogik u.a. qualifizieren für komplexes, eigenständiges und verantwortliches pädagogisches Handeln. Diese Berufsprofile dürfen nicht durch einzelne arbeitsplatz- oder einrichtungsbezogene Kompetenzprofile relativiert werden.
- Kompetenzorientierung darf Beruflichkeit nicht ersetzen.
Auch non-formal und informell erworbene Kompetenzen können anerkannt und Zusatzqualifikationen gefördert werden - aber nur auf der Grundlage transparenter, verbindlicher Verfahren und mit einer klaren Einordnung in bestehende Qualifikations- und Berufsstrukturen. Die sozialen Berufe sind bereits heute durch unterschiedliche Länderregelungen, Fachkräftekataloge, Assistenzqualifikationen und Anerkennungswege stark fragmentiert. Wir brauchen nicht noch mehr Fragmentierung, sondern verlässliche und vergleichbare Qualifikations- und Berufsstrukturen! Der Fachkräftemangel darf nicht durch niedrigere oder flexiblere Qualifikationsanforderungen beantwortet werden. Die richtige Antwort sind Investitionen in Ausbildung, Personal und gute Arbeit.
Wir fordern deshalb
- Erhalt und Stärkung des Fachkräftegebots;
- flächendeckenden Einsatz qualifizierten Fachpersonals;
- verbindliche Berufs-, Qualifikations- und Personalstandards;
- Stärkung der Fachschulen, Fachakademien, Hochschulen und der anerkannten Ausbildungen und Studiengänge;
- Durchlässigkeit und Anerkennung erworbener Kompetenzen ohne Abwertung bestehender
- Berufsabschlüsse;
- ausreichende Personalbemessung, gute Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten;
- eine verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe.
Fachkräftemangel darf nicht als vorgeschobenes Argument für Einsparungen dienen, sondern muss durch bessere Bedingungen und Ausbau der Ausbildung beantwortet werden. Ein "funktionsgebundenes Kompetenzmodell" statt sozialer Berufe wird zu einer De-Professionalisierung führen und Kinder und Jugendliche und ihre Lebensbiografien gefährden. Fachlichkeit, Beruflichkeit, Qualifikation und gute Arbeit gehören immer zusammen.
Unterzeichnende
- ver.di vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Frank Werneke, Vorsitzender
- ver.di vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Christine Behle, stellvertretende Vorsitzende, Leiterin des Fachbereichs Öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr
- ver.di vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft und zuständig für Bildungspolitik
- BAG KAE Bundesarbeitsgemeinschaft katholischer Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher, Dr. Timo O. Meister, M.A., Bundesvorsitzender
- BöfAE Bundesarbeitsgemeinschaft öffentlicher und freier nicht gebundener Ausbildungsstätten für Erzieher/innen, Patricia Lammert, Vorstandssprecherin
- Bundesgeschäftsstelle Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e.V., Kai-R. Timpe, Geschäftsführer
- BVkE Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V., Stephan Hiller, Geschäftsführer
- Bundesverband evangelischer Ausbildungsstätten, Jan Olschewski, Vorstandvorsitzender
- DGB Deutscher Gewerkschaftsbund, Elke Hannack, stellvertretende Bundesvorsitzende
- Institut für den Situationsansatz an der Internationalen Akademie Berlin gGmbH, Prof.in Dr. Katrin Macha, Direktorin
- Kita-Fachkräfteverband Niedersachsen-Bremen e.V., Melanie Krause; 1. Vorsitzende
- Landesverband sozialpädagogischer Fachkräfte Berlin e.V. - Berufsverband für Beschäftigte in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung, Kerstin Schönherr-Faust, Vorsitzende
- Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Studiengang "Kindheitspädagogik und Gesundheit, Prof. Dr. Michael Lichtblau, Professor für Kindheitspädagogik mit Schwerpunkt frühkindliche Entwicklungs- und Bildungsprozesse
- Ständige Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik in Deutschland, Annette Pichler, Vorsitzende
- Studiengangstag Pädagogik der Kindheit, Prof. Dr. Peter Cloos